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Die 7 % COVID-19-Investitionsprämie richtet sich an alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen, unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und Branche. Das heißt, auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe können diese Förderung beantragen. (Ausnahme A-Serie)
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