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Covid19 Investitionsförderung

Die Anträge für die Covid19 Investitionsförderung müssen bis Ende Februar eingereicht werden.


Investieren Sie in Ihren Betrieb und beantragen Sie die Covid-19-Investitionsprämie von 7% oder 14%. Nutzen Sie jetzt das Förderprogramm für Umbau-, Ausbau- oder Neubauprojekte mit Uns als Partner. Achtung! Alle Anträge müssen bis spätestens 28.02.2021 eingereicht werden!

Die österreichische Bundesregierung möchte mit der COVID-19-Investitionsprämie die österreichische Wirtschaft in der COVID-19-Krise unterstützen. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen, wie beispielsweise Gewerbebetriebe.

Nutzen Sie für Ihren Betrieb jetzt das Förderprogramm für Umbau-, Ausbau- oder Neubauprojekte mit dem Lagerhaus als Partner. Unsere Fachberater unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.

Beachten Sie, dass sich bestimmte Investitionen besonders auszahlen: Beispielsweise können Sie bei einer Gebäudesanierung oder Errichtung einer Photovoltaik- oder Solaranlage bis zu 14% Investitionsprämie in Anspruch nehmen.

Was wird gefördert und was ist ausgenommen?

Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen eines Unternehmens an einem österreichischen Standort.

Nicht gefördert werden unter anderem: Aktivierte Eigenleistungen, Finanzanlagen, klimaschädliche Investitionen, Unternehmenskäufe und Fahrzeuge, die überwiegend fossile Energieträger nutzen.

Wie hoch ist die Investitionsprämie?

Die Förderungshöhe beträgt generell 7% der förderfähigen Investitionskosten.

Bestimmte Förderungen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung sowie Gesundheit und Life-Science werden mit 14% gefördert.

Die Förderung ist steuerfrei und erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Die geförderten Investitionen müssen mindestens 3 Jahre im Betrieb bleiben.

Ab welchen Investitionsbetrag kann man die Förderung beantragen?

Investitionen ab 5.000 Euro sind förderfähig.

Wer wickelt die Förderungen ab?

Die COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen wird im Auftrag der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt.

Hier können Sie die Richtlinie zur aws-Investitionsförderung als PDF downloaden.

Wann können Anträge gestellt werden?

Im Zeitraum vom 1.9.2020 bis zum 28.2.2021 können Anträge unter https://foerdermanager.aws.at gestellt werden.

Die ersten Maßnahmen (z.B. Bestellungen, Anzahlungen, Abschluss eines Kaufvertrages, Lieferung, Baubeginn) für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen müssen in der Zeit vom 1.8.2020 bis 28.2.2021 gesetzt werden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Verkaufsberater!
Ihr Ansprechpartner
Klaus Konzett
Verkaufsberater am Standort Frastanz
Nachricht senden
Ihr Ansprechpartner
Mario Auracher
Verkaufsberater am Standort Lustenau
Nachricht senden

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